Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.10.2012)

BSG Spezialfahrzeugglashandelsgesellschaft mbH
Driburger Straße 6
33647 Bielefeld

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der jeweils gültigen Fassung auf unserer Internetseite www.bielefeldersicherheitsglas.de hinterlegt. Wir übersenden diese auf Anfrage aber auch gerne als .pdf-Dokument per E-Mail, als Fax oder per Post.

1. Geltung

1.1. Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufbedingungen des Bestellers finden nur dann Anwendung, wenn sie von uns schriftlich anerkannt wurden, auch wenn wir ihnen nicht explizit widersprochen haben.

2. Angebot, Vertragsabschluss und Umfang der Lieferung oder Leistung

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die Angebotsgültigkeit beträgt 4 Wochen (= 28 Kalendertage). Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2.2. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingerecht ausgeführt werden. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
2.3. Für Umfang und Termin der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2.4. An Kostenvoranschlägen und Angeboten, Zeichnungen, Filmen, Entwürfen oder anderen Unterlagen in papierner oder DV-Form behalten wir uns eigentums - oder urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, so sie aus unserer Hand stammen und wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben.
2.5. Vom Kunden übersandte Modellscheiben oder Modelle zur Neu- oder Nachfertigung werden grundsätzlich nicht zurückgeliefert. Sollte eine Rückgabe gewünscht sein, kann diese, soweit technisch möglich, nur gegen Kostenersatz, i.B. wenn kein Auftrag zustande kommt, erfolgen.

3. Preise

3.1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager oder Werk ausschließlich Verpackung.
3.2. Verpackung wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, berechnet. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial, soweit nicht bepfandet, erfolgt nicht.
Bepfandete Verpackung sollte schnellstmöglich zurückgegeben werden. Das mit der Ware berechnete Pfand wird dann gutgeschrieben. Die Rücksendung und hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
3.3. Zu den Preisen kommt die ab 01.01.2005 erhobene LKW-Maut und die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe hinzu.

4. Zahlung

4.1. Alle Zahlungen sind binnen des Zahlungsziels netto frei angegebener Zahlstelle zu leisten, ggf. unter Abzug gewährter Skonti.
4.2. Skonto- und Rabattzusagen gelten nur für den Fall, dass der Besteller sich mit anderen Forderungen aus früheren, nicht strittigen, Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
4.3. Wiederholter Zahlungsverzug führt nach Aussendung der Zahlungsaufforderung (= 3. Mahnung) zu Änderung des Zahlungszieles (‚Sofort nach Rechnungserhalt‘ oder ‚Vorkasse‘).
4.4. Bei Zahlungszielüberschreitungen werden bankübliche Verzugszinsen, mindestens jedoch 8% über dem jeweiligen Zinssatz der EZB am Tage der Lieferung zuzüglich der Umsatzsteuer berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn durch uns eine Belastung mit höherem Zinssatz oder durch den Besteller eine geringere Belastung nachgewiesen wird.
4.5. Rechnungsregulierung durch Scheck und Wechsel erfolgt nur zahlungshalber und bedarf bei Wechseln unserer vorherigen Zustimmung. Der Besteller trägt alle mit den Wechseln und Schecks zusammenhängenden Kosten.
4.6. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Bestellers sind nicht gestattet.
4.7. Beauftragt uns der Besteller, Ware zu einem festen Termin zu liefern und ist dann nicht bereit, diese Ware abzunehmen, setzen wir ihm eine Nachfrist von 14 Tagen. Danach sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers in einem Lagerhaus zu lagern und den Warenwert in vollem Umfang zu berechnen.

5. Lieferzeit

5.1. Termine für Lieferungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen.
5.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand einem Frachtführer übergeben oder die Abholbereitschaft mitgeteilt ist.
5.3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Auslieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bestehenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Besteller in wichtigen Fällen schnellstmöglich fernmündlich oder schriftlich mitteilen.
5.4. Geraten wir mit unseren Lieferungen in Verzug und verlangt der Besteller die Lieferung, muss er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen.
5.5. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die in Folge unseres Verschuldens entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche 0,5% im Ganzen, höchstens aber 5% vom Wert desjenigen Teils unserer Gesamtlieferung, der in Folge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.
5.6. Fallen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, unsere Vorlieferanten oder andere Bezugsquellen weg, sind wir nicht verpflichtet, uns bei anderen Lieferanten einzudecken. In diesem Fall sind wir berechtigt, verfügbare Warenmengen unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs aufzuteilen und für etwaige Rückstände ein vom Auftragsgeber zu genehmigendes Nachtragsangebot abzugeben.

6. Gefahrübergang und Versand

6.1. Die Gefahr geht spätestens mit der Abholung oder Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen wie z.B. Frachtkosten und Verpackung übernommen haben. Grundsätzlich gilt dies bei jedem unfreien Versand, d.h. wenn durch uns oder den Frachtführer die Frachtkosten an den Besteller berechnet werden. Bei freiem Versand geht mit der Anlieferung der Ware die Gefahr auf den Besteller über. Hierzu wird mit Rechnungsstellung ein Transportversicherungsanteil in Höhe von 2,7% des Nettowarenwertes erhoben. Sollte der Besteller die Transportversicherung bei freiem Versand nicht wünschen, gilt mit Übergabe der Waren an den Frachtführer auch der Gefahrenübergang.
6.2. Auf Wunsch des Bestellers kann die Sendung durch uns nach seinen Angaben versichert werden. Die Auslieferung erfolgt nach erfolgter Versicherung, die Ware gilt als ausgeliefert mit Anzeige der Versandbereitschaft.
6.3. Die Ware wird nach Kundenwunsch versandt. Zur Verfügung stehen derzeit die Versandarten ‚Über-Nacht‘, ‚Postpaket‘ und ‚Spedition‘. Die jeweiligen Frachtführer und deren Konditionen können separat angefordert werden. Den Wechsel der Frachtführer behalten wir uns vor in der Absicht für unsere Kunden bestmögliche Konditionen auszuhandeln.

7. Gewährleistung

7.1. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit Gefahrübergang an den Besteller.
7.2. Fehler in der Maßhaltigkeit nach DIN 1249 sind auch jenseits der gesetzlichen Frist rügbar. Wir behalten uns jedoch hierzu eine Neulieferung oder Nachbesserung binnen angemessener Frist vor.
7.3. Reklamationen bezüglich Oberflächenschäden können nur berücksichtigt werden, wenn diese bis zum Ende des auf den Liefertag (nach Übernahmequittung) folgenden Tages schriftlich angezeigt werden.
7.4. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei unsachgemäßer Handhabung oder Montage der gelieferten Teile. Die Gewährleistung erlischt auch bei Montage durch Dritte sowie bei mechanischen Eingriffen an den gelieferten Gegenstand.
7.5. Bei Teilen, die mit Montage durch uns bestellt werden, beginnt die Gewährleistungsfrist mit erfolgter und abgenommener Montage. Schäden an bearbeiteten Teilen, die bereits im Montageprotokoll festgestellt worden sind und nicht vom Lieferanten zu vertreten sind, sind nicht rügbar.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Nicht bezahlte Ware darf deshalb weder veräußert noch eingebaut werden.

9. Weitere Rücktrittsrechte

9.1. Nicht benötigte Ware oder falsch bestellte Ware wird bei Frachtkosten zu Lasten den Bestellers gegen eine Wiedereinlagerungsgebühr von 10% des Nettowarenwertes zurückgenommen. Hiervon ausgeschlossen sind Sonderanfertigungen und –beschaffungen. Gutschriften, die die Rücknahme von Waren betreffen, die falsch bestellt wurden oder aus anderen Gründen (Überbestand, Lagerbereinigung, Kunde nicht gekommen) kulanterweise zurückgenommen wurden, werden nicht ausgezahlt, sondern nur mit Lieferungen aus nachfolgenden Bestelllungen verrechnet.

10. Haftung

10.1. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in diesen Bedingungen getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Inhaber oder leitender Angestellter, sowie in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetzes bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

11. Gerichtsstand

11.1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem für uns zuständigen Gericht zu erheben. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.

12. Salvatorische Klausel

12.1. Sollten Bestimmungen der vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein ohne ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit zu verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine angemessene Regelung, die rechtlich wirksam ist und der Entfallenden am nächsten kommt.
12.2. Alle Verträge mit dem Abnehmer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit der einheitlichen Gesetze über den Kauf beweglicher Sachen und über den Ausschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
12.3. Gerichtsstand für beide Teile ist, sofern es sich um Kaufleute handelt und nicht anders vereinbart ist, Bielefeld.

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